Einzelhandelskonzept VG Montabaur
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2008 ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Ortsgemeinde Neuhäusel ist Nahversorgungszentrum für den Westteil der Verbandsgemeinde Montabaur, bestehend aus den Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Grundlage dieses Einzelhandelskonzepts ist die Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für ein Einzelhandelskonzept (EHK) für die Verbandsgemeinde Montabaur des Büros Dr. Acocella, Lörrach, vom Aug. 2008.
Auf dieser Grundlage beschließt der Verbandsgemeinderat das folgende Einzelhandelskonzept als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Es soll als Leitbild für die künftige bauplanungsrechtliche Zulassung von Flächen für Einzelhandel in der Verbandsgemeinde Montabaur dienen. Der Verbandsgemeinderat wird dieses Einzelhandelskonzept bei der künftigen Darstellung von Flächen für Einzelhandelsnutzungen im Flächennutzungsplan berücksichtigen.
Die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten soll - unbeschadet der speziellen Regelungen über die verbrauchernahe Grundversorgung grundsätzlich nur in zentralen Versorgungsbereichen erfolgen. Diese sind aufgrund ihrer Lage, Größe und Infrastruktur
1.1 die Innenstadt des Mittelzentrums Montabaur als Hauptgeschäftsbereich der Verbandsgemeinde
1.2 das Nahversorgungszentrum der Ortsgemeinde Nentershausen für den Ostteil der Verbandsgemeinde Montabaur, bestehend aus den Ortsgemeinden Görgeshausen, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach und Nomborn.
1.3 das Nahversorgungszentrum der Ortsgemeinde Neuhäusel für den Westteil der Verbandsgemeinde Montabaur, bestehend aus den Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Die Komplette Veröffentlichung der Verbandsgemeinde:
einzelhandelskonzept_aus_kw_41.pdf
Die Abgrenzung dieser zentralen Versorgungsbereiche wird aus dem Einzelhandelsgutachten des Büros Dr. Acocella (08/2008) abgeleitet und ergibt sich aus beigefügtem Lageplan:



